Neue Vorschriften für die Gastankflasche

Vor meiner Winterreise nach Spanien im Dezember und Januar habe ich eine neue Gastankflasche gekauft. Der eine Anreiz war, dass sich mit dieser Tankflasche problemlos LPG-Gas an jeder Tankstelle nachtanken lässt. Der andere – und für mich ausschlaggebende – Auslöser war der, dass sich die Vorschriften bezüglich Einbau und Transport dieser Gasflasche sehr deutlich vereinfacht haben.

Als Informationsquelle oder vielmehr Bezugsquelle für diese Informationen möchte ich ausdrücklich auf die Ausführungen von Herrn Jens Pillat, Gasprüfer und Sachkundiger nach G 607 sowie TÜV Prüfer beim Technischen Überwachungsverband verweisen, dessen Video ich als Bezugsquellennachweis am Ende des Beitrages verlinkt habe.

Nach dessen Ausführungen entspricht es den Vorschriften:

  •  Wenn die wiederbefüllbare Gasflasche genauso befestigt ist wie die herkömmliche Stahltauschflasche auch. Es gibt keinen Unterschied mehr zwischen einer Gastankflasche und einer Stahltauschflasche. Der ursprüngliche serienmäßige Befestigungsgurt reicht aus.
  • Neu und aktuell ist, dass die Gastankflasche nicht mehr mit dem Wohnmobil fest verbunden sein darf.
  • Eine feste Verrohrung im Gaskasten ist nicht mehr erlaubt, der Befüllanschluss / Tankanschluss muss sich innerhalb des Fahrzeuges befinden, nicht mehr erlaubt ist ein Betankungsanschluss an der Außenseite des Fahrzeuges
  • Ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist nicht mehr notwendig

Die ganzen Neuigkeiten erleichtern die „Montage“ und den Transport der Tankflasche ungemein.

Für mein Fahrzeug steht als nächstes die wiederkehrende Gasprüfung auf dem Programm. Vorher muss ich allerdings den Gasregler tauschen lassen, dessen Austausch nach einer bestimmten Frist vorgeschrieben ist.

Das vollständige Video mit den genauen Ausführungen des Gassachkundigen ist hier zu sehen:  https://www.youtube.com/watch?v=fVnGLjwmbW4&t=616s

Für die Richtigkeit der Angaben des Sachkundigen übernehme ich keine Gewähr

Update:

Zwischenzeitlich wurde im März 2024 die Gasprüfung G 607 durchgeführt und ohne Beanstandung eingetragen.
Regler und Schläuche mussten ersetzt werden, da diese die Fristgrenze vom Alter erreicht hatten.

9 Kommentare zu „Neue Vorschriften für die Gastankflasche“

    1. Hallo Frank, die normale Tauschflasche nehme ich anfangs noch als Reserve mit. Denke aber, das ich mir das bald sparen kann und nur noch mit Gastankflasche unterwegs sein werde. Im Winter oder bei längeren Touren wird es da vielleicht eine Ausnahme geben. LG

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      1. Servus,

        LPG oder Propan im Wechsel, ist der Gasanlage egal, richtig ?

        Warum nicht komplett wechseln?

        Frank

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      2. Natürlich kann man komplett wechseln das ist überhaupt kein Problem, eher eine Kostenfrage. Denn eigentlich lohnt sich für mich eine Tankflasche sowieso nicht, dazu brauche ich viel zu wenig Gas das ganze Jahr über. Aber es ist halt einfach bequem überall tanken zu können und sich über den Gasvorrat keine Gedanken machen zu müssen. Mal sehen wie es läuft. LG

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  1. wo kann mann die Gesetze für die gastankflasche nachlesen, den der tüf und die Firmen die sie einbauen haben unterschiedlich Aussagen. Eine Informationen wäre sehr nützlich.

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    1. Da kann ich nur auf das Video verweisen, denn der Autor ist TÜV Prüfer und Gas Sachkundiger. Solche Sachkundeprüfungen muss jeder Gassachkundige nur alle 5 Jahre ablegen. Das bedeutet, dass jeder Prüfer erst dort (alle 5 Jahre) die Neuigkeiten erfährt und dann vermutlich auch umsetzen wird. Es wird also noch einige Zeit dauern, bis jeder Prüfer davon Kenntnis nimmt. Bei der Dekra oder anderen freiberuflichen Gasprüfern scheint es da weniger Probleme zu geben. LG

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