Gewichtskontrolle Österreich

Gewichtskontrolle für Lkw und Wohnmobile

Das Thema oder besser gesagt die Problematik Übergewicht bei Wohnmobilen kennt jeder Camper und ist sicher schon einmal damit konfrontiert worden. Besonders Reisemobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht mit bis zu 3,5 t sind ja sehr beliebt, spart man sich doch eine Menge Mautgebühren und auch viele Bergstraßen sind für schwere Wohnmobile oft gesperrt. Mit immer mehr nachträglichen Ein- und Anbauten wie Solaranlage und Co verliert man schnell das tatsächliche Gewicht aus den Augen.
Auf meiner Rückfahrt von einer etwa zweiwöchigen Italientour hatte ich gestern das zweifelhafte Vergnügen bei der Einreise nach Österreich gewogen zu werden.
Bei der Kontrollstelle Arnoldstein – das ist der Grenzübergang von Tarvis in Italien nach Österreich – wurden alle Fahrzeuge mit einem Gewicht über 2,5 t durch eine Verkehrsleitsteuerung von der Autobahn auf den Kontrollpunkt geleitet. Erstaunlich wie schnell und zügig das Ganze abgeht. Innerhalb von Sekunden ermittelt die Waage das tatsächliche Fahrzeuggewicht und stellt sogar die einzelne Achslast der Vorder- und Hinterachse fest. Man könnte fast sagen es ist „weigh in motion“.
Wenn alles im grünen Bereich ist, wird man durchgewunken, ansonsten heißt es rechts rüber fahren und hat beste Aussichten auf ein sattes Bussgeld. Bei uns passte glücklicherweise alles, wir wurden sofort durchgewunken. Natürlich wollte ich wissen „wie schwer sind wir denn ? “ Die Kontrollgruppe der Polizeibeamten lachte und deuteten auf die Anzeigetafel: 3520 kg. Das war ja nahezu eine Punktlandung. In Österreich gibt es bei Überladung keine Toleranz und es winken Bußgelder zwischen 100 und 5000 Euro.
Das war auf jeden Fall ein kleiner Weckruf. Das Wohnmobil werde ich mal wieder entrümpeln und alles überflüssige und nicht wirklich benötigte kommt raus. Auch muss ich nicht unbedingt mit fast vollem Frischwassertank zurück fahren.

 

Toleranzen bei der Fahrzeugverwiegung in Österreich

neues update 06 / 2021
Es wird oft die Frage gestellt, ob es denn bei der Verwiegung eines Wohnmobils einen Toleranzabzug für die Waage gibt.
Diese Frage habe ich an das österreichische Bundesministerium für Inneres gestellt. Als zuständig für die Beantwortung meiner Frage hat sich die Sektion II – Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit Gruppe II/A / Abteilung II/12 / Referat II/12/a – Verkehrsdienst erklärt und mir folgendes mitgeteilt:
Waagen die zur Verkehrsüberwachung verwendet werden, unterliegen der Eichpflicht und den Bestimmungen des Maß- und Eichgesetzes.
Im Zuge der Eichung werden in der Regel die Eichfehler- und Verkehrsfehlergrenzen definiert, welche sodann in die Betriebsanleitungen der jeweiligen Waagen einfließen.
Es handelt sich hierbei um technische Toleranzen, welche im Zuge von Verwiegungen jedenfalls in Abzug zu bringen sind.

 

Darüber hinaus gehende generelle bzw. ziffernmäßig festgelegte Toleranzgrenzen gibt es nicht. Das österreichische Verwaltungsstrafgesetz sieht jedoch im Einzelfall die Möglichkeit vor, dass die Verwaltungsorgane bei geringfügigen Übertretungen mit sogenannten „Abmahnungen“ vorgehen können. § 50 Abs. 5a Verwaltungsstrafgesetz lautet: „Das Organ (Abs. 1) kann von der Einhebung einer Geldstrafe mit Organstrafverfügung absehen, wenn die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch die Tat und das Verschulden des Beanstandeten gering sind; eine Anzeige an die Behörde ist in diesem Fall nicht zu erstatten. Das Organ kann jedoch den Beanstandeten in einem solchen Fall in geeigneter Weise auf die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens aufmerksam machen.“
Bei einer Überschreitung des Gesamtgewichtes von mehr als 2 % ist jedenfalls von einer Gefährdung der Verkehrssicherheit auszugehen und haben die Organe die Möglichkeit, die Weiterfahrt zu untersagen. Die diesbezüglichen Regelungen finden sich im § 102 Kraftfahrgesetz (KFG).

Fazit:

Die bei der regelmäßigen Prüfung und Eichung der Waage festgelegten Eichfehler- und Verkehrsfehlergrenzen werden beim Wiegeergebnis zwar berücksichtigt, aber einen Zugewinn beim Gewicht hat man dadurch nicht, da ja nur die festgelegte Fehlergrenze abgezogen wird.
Eine generelle und vor allem ziffernmäßig festgelegte Toleranzgrenze gibt nicht. Bei einer geringen Gewichtsüberschreitung trifft die Kontrollgruppe die Entscheidung ob es nur eine Ermahnung oder doch Bußgeld gibt.
Ab 2 % Überladung wird offenbar immer von einer Gefährdung der Verkehrssicherheit ausgegangen und eine Strafanzeige eingeleitet

 

 

29.07.2019 : Link passend zum Thema Gewichtskontrolle Österreich – Link

 

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